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Lizenz-Gebühren für Fotos, Wissens Artikel

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
für Fotos und Wissens Artikel


§ 1 Allgemeines

1. Der Lizenzgeber (Name, Anschrift usw. siehe unten im Abspann), ist Inhaber sämtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen auf dem Internetportal unter der Internetadresse http://www.armbanduhrenankauf.de und allen ggf. hierauf verweisenden Internetadressen ("Website") vorgehaltenen Informationen, insbesondere Fotos, Abbildungen und Textbeiträge ("Inhalte"). Dies gilt nicht für solche Inhalte, bei denen ein anderer Urheber oder sonstiger Rechteinhaber als der Lizenzgeber ausdrücklich benannt ist.

2. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an den Inhalten auf der Website ("Lizenzierung") vom Lizenzgeber ist ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ("AGB") möglich. Ausgenommen hiervon sind abweichende individuelle Vereinbarungen mit dem Lizenznehmer, die Vorrang vor diesen AGB haben. Vom Lizenznehmer verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch, wenn der Lizenzgeber Leistungen in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers erbringen sollte.

3. Der Lizenzgeber behält sich die Änderungen und Ergänzungen dieser AGB ausdrücklich vor. Änderungen dieser AGB nach Abschluss eines Lizenzvertrags werden wirksam, wenn der Lizenznehmer der Änderung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang einer schriftlichen Mitteilung über die Änderung widerspricht und der Lizenzgeber den Lizenznehmer darauf in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Für den Fall, dass der Lizenznehmer der Änderung widerspricht, gelten die früheren AGB weiter. Der Lizenzgeber ist in diesem Fall jedoch berechtigt, den Lizenzvertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung nach § 5 Abs. 1 zu kündigen; § 5 Abs. 2 dieser AGB findet in diesem Fall keine Anwendung. Das Kündigungsrecht des Lizenzgebers besteht nicht, wenn sich die Änderung auf § 3 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 oder § 7 dieser AGB bezieht.

4. Der Vertragstext (Mitteilung des Lizenznehmers nach § 3 Abs. 2 sowie diese AGB) wird vom Verkäufer gespeichert. Diese AGB kann der Lizenznehmer in der jeweils aktuellen Fassung jederzeit auf der Website abrufen, speichern und ausdrucken. Der Vertragstext ist im Übrigen aus Sicherheitsgründen nicht über das Internet zugänglich, sondern wird dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber als Bestellbestätigung zur Verfügung gestellt.

5. Der Erwerb von Lizenzen nach § 3 dieser AGB ist ausschließlich durch unbeschränkt geschäftsfähige Personen und juristische Personen möglich. In der Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen (z. B. Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres) können lediglich eine kostenfreie Lizenz nach § 2 dieser AGB erwerben.

6. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.




§ 2 Zulässige kostenfreie Nutzung der Inhalte

1. Die Nutzung von Inhalten auf der Website ist ohne Lizenzierung und kostenfrei möglich, sofern die Nutzung der Inhalte ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgt. Dies gilt nicht für eine öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a Urheberrechtsgesetz); diese ist grundsätzlich ohne Lizenzierung der jeweiligen Inhalte vom Lizenzgeber ausgeschlossen.

2. Jede andere Nutzung oder Verwertung der Inhalte ist ohne eine Lizenzierung der betroffenen Inhalte vom Lizenzgeber nach Maßgabe der Regelungen in § 3 dieser AGB untersagt. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte bearbeitet und anschließend vom Lizenznehmer genutzt oder verwertet werden. Die gesetzlichen Schranken im Urheberrechtsgesetz bleiben hiervon unberührt; liegt bei der Nutzung von Inhalten auf der Website die Voraussetzung einer solchen gesetzlichen Schranke vor, ist eine Lizenzierung nach § 3 dieser AGB nicht erforderlich.




§ 3 Zulässige kostenpflichtige Nutzung der Inhalte

1. Die Lizenzierung der Inhalte erfolgt entweder als kommerzielle Lizenz oder als nicht-kommerzielle Lizenz. Die Nutzung der lizenzierten Inhalte im geschäftlichen Verkehr erfordert die Lizenzierung der jeweiligen Inhalte als kommerzielle Lizenz, die Nutzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs als nicht-kommerzielle Lizenz, sofern nicht ausnahmsweise eine kostenfreie Nutzung nach § 2 Abs. 1 dieser AGB in Betracht kommt. Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch müssen unabhängig vom Zweck der Lizenzierung stets eine kommerzielle Lizenz vom Lizenzgeber erwerben.

2. Der Lizenzvertrag kommt zustande, in dem der Lizenznehmer dem Lizenzgeber die zu lizenzierenden Inhalte sowie seinen Namen, seine Anschrift und seine weiteren Kontaktdaten (mindestens E-Mail-Adresse) schriftlich mitteilt und innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Mitteilung die nach diesen AGB geschuldete Lizenzgebühr an den Lizenzgeber zahlt, wobei die Zahlung erst als erfolgt gilt, wenn der Lizenzgeber vorbehaltlos über den zu zahlenden Betrag verfügen kann. Der Lizenzgeber wird dem Lizenznehmer unverzüglich nach Zugang seiner schriftlichen Mitteilung diesen schriftlich bestätigen ("Bestellbestätigung").

3. Für eine kommerzielle Lizenz gelten die folgenden Lizenzbedingungen:

a) Die Lizenzierung erfolgt auf die Dauer von einem Jahr, gerechnet ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung der lizenzierten Inhalte. Die Lizenz erlischt nach Ablauf der Lizenzdauer, ohne dass es einer Kündigung durch den Lizenzgeber oder den Lizenznehmer bedarf, spätestens jedoch 18 Monate nach dem Tag der Mitteilung nach § 3 Abs. 2 dieser AGB.

b) Die Lizenzgebühr nach § 3 Abs. 3 lit. c) dieser AGB wird in voller Höhe vor der erstmaligen Nutzung oder Verwertung der zu lizenzierenden Inhalte fällig. Wird die Nutzung der lizenzierten Inhalte vorzeitig beendet, erfolgt keine anteilige Erstattung der Lizenzgebühr; es handelt sich insoweit um eine Pauschalvergütung.

c) Die Lizenzgebühr beträgt je Foto, Abbildung oder Textbeitrag mit einer Länge von bis zu 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) 399,- EUR einschließlich Mehrwertsteuer, wenn dem zu lizenzierenden Inhalt für die Dauer der Nutzung oder Verwertung folgender Text leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar eindeutig zugeordnet wird: "Inhaber aller Rechte: Juwelenmarkt Gunar Mayer, https://www.juwelenmarkt.de", wobei der Hinweis auf die Website als Link auszugestalten ist. Ohne Zuordnung des vorgenannten Textes beträgt die Lizenzgebühr 999,- EUR einschließlich Mehrwertsteuer. Bei Textbeiträgen fällt je angebrochene weitere 10.000 Zeichen die Lizenzgebühr in der vorgenannten Höhe erneut an. Andere Kosten als die vorgenannte Lizenzgebühr fallen für eine kommerzielle Lizenz nicht an.

4. Für eine nicht-kommerzielle Lizenz gelten die folgenden Lizenzbedingungen:

a) Die Lizenzierung erfolgt auf die Dauer von einem Jahr, gerechnet ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung der lizenzierten Inhalte. Die Lizenz erlischt nach Ablauf der Lizenzdauer, ohne dass es einer Kündigung durch den Lizenzgeber oder den Lizenznehmer bedarf, spätestens jedoch 18 Monate nach dem Tag der Mitteilung nach § 3 Abs. 2 dieser AGB.

b) Die Lizenzgebühr nach § 3 Abs. 4 lit. c) dieser AGB wird in voller Höhe vor der erstmaligen Nutzung oder Verwertung der zu lizenzierenden Inhalte fällig. Wird die Nutzung der lizenzierten Inhalte vorzeitig beendet, erfolgt keine anteilige Erstattung der Lizenzgebühr; es handelt sich insoweit um eine Pauschalvergütung.

c) Die Lizenzgebühr beträgt je Foto, Abbildung oder Textbeitrag mit einer Länge von bis zu 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) 264,- EUR einschließlich Mehrwertsteuer, wenn dem zu lizenzierenden Inhalt für die Dauer der Nutzung oder Verwertung folgender Text leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar eindeutig zugeordnet wird: "Inhaber aller Rechte: Juwelenmarkt Gunar Mayer, https://www.juwelenmarkt.de", wobei der Hinweis auf die Website als Link auszugestalten ist. Ohne Zuordnung des vorgenannten Textes beträgt die Lizenzgebühr 660,- EUR einschließlich Mehrwertsteuer. Bei Textbeiträgen fällt je angebrochene weitere 10.000 Zeichen die Lizenzgebühr in der vorgenannten Höhe erneut an. Andere Kosten als die vorgenannte Lizenzgebühr fallen für eine kommerzielle Lizenz nicht an.

5. Mit Zahlung der Lizenzgebühr nach § 3 Abs. 3 lit. c) bzw. Abs. 4 lit. c) dieser AGB erlangt der Lizenznehmer ein einfaches, zeitlich auf die Lizenzdauer nach § 3 Abs. 3 lit. a) bzw. Abs. 4 lit. a) dieser AGB beschränktes, im Übrigen räumlich und sachlich unbeschränktes Recht zur Nutzung oder Verwertung der lizenzierten Inhalte in dem durch die Lizenz nach § 3 Abs. 1 vorgegebenen Umfang. Ausgeschlossen ist das Recht zur Bearbeitung der Inhalte einschließlich der Übersetzung von Textbeiträgen. Ein Recht zur Alleinnutzung der lizenzierten Inhalte durch den Lizenznehmer im Sinne einer ausschließlichen Lizenz besteht nicht.

6. Beginnt der Lizenznehmer die Nutzung oder Verwertung der zu lizenzierenden Inhalte vor Zahlung der Lizenzgebühr nach § 3 Abs. 3 lit. c) bzw. Abs. 4 lit. c) dieser AGB, befindet sich der Lizenznehmer mit Beginn der Nutzung oder Verwertung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an; die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.




§ 4 Rechtsfolgen unlizenzierter Nutzung

1. Werden Inhalte vom Lizenzgeber genutzt, ohne dass die Voraussetzungen von § 2 oder § 3 dieser AGB erfüllt sind, handelt es sich um eine unlizenzierte Nutzung der jeweils betroffenen Inhalte. Jede unlizenzierte Nutzung wird vom Lizenzgeber zivil- und ggf. auch strafrechtlich verfolgt. Auf die §§ 106 ff. Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich hingewiesen.

2. Für jede unlizenzierte Nutzung nach § 4 Abs. 1 ist vom jeweiligen Nutzer eine fiktive Lizenzgebühr im geschäftlichen Verkehr in Höhe der doppelten Lizenzgebühr nach § 3 Abs. 3 lit. c) dieser AGB, außerhalb des geschäftlichen Verkehrs in Höhe der doppelten Lizenzgebühr nach § 3 Abs. 4 lit. c) dieser AGB zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleibt hiervon unberührt.

3. Mit Zahlung der fiktiven Lizenzgebühr nach § 4 Abs. 2 dieser AGB ist die Erteilung einer Lizenz nach § 3 dieser AGB nicht verbunden; will der Nutzer die betroffenen Inhalte weiterhin nutzen ist eine Lizenzierung nach § 3 dieser AGB erforderlich, solange nicht ausnahmsweise die Voraussetzungen des § 2 dieser AGB vorliegen. Damit bleibt der Nutzer insbesondere zur Unterlassung jedweder weiteren Nutzung oder Verwertung der betroffenen Inhalte gegenüber dem Lizenzgeber verpflichtet.




§ 5 Kündigung und Beendigung des Lizenzvertrags

1. Die ordentliche Kündigung des Lizenzvertrags ist für die Lizenzdauer nach § 3 Abs. 3 lit. a) bzw. Abs. 4 lit. a) dieser AGB ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Lizenzvertrags bleibt hiervon unberührt.

2. Endet der Lizenzvertrag vor Ablauf der Lizenzdauer nach § 3 Abs. 3 lit. a) bzw. Abs. 4 lit. a) aus Gründen, die der Lizenznehmer zu vertreten hat, erfolgt keine anteilige Erstattung der vom Lizenznehmer bereits gezahlten Lizenzgebühr.

3. Mit Beendigung des Lizenzvertrags erlischt das Nutzungs- und Verwertungsrecht des Lizenznehmers nach § 3 Abs. 5 dieser AGB. Der Lizenznehmer hat ab diesem Zeitpunkt jedwede weitere Nutzung oder Verwertung der lizenzierten Inhalte zu unterlassen und - insbesondere sofern die lizenzierten Inhalte vervielfältigt worden sind - die lizenzierten Inhalte zu löschen und dies auf Verlangen dem Lizenzgeber gegenüber schriftlich zu bestätigen. Die Fortsetzung der Nutzung oder Verwertung nach Beendigung des Lizenzvertrags gilt (vorbehaltlich des Abschlusses eines neuen Lizenzvertrags mit dem Lizenzgeber) als unlizenzierte Nutzung nach § 4 dieser AGB.




§ 6 Haftung des Lizenzgebers

1. Der Lizenzgeber haftet für Mängel der lizenzierten Inhalte vorbehaltlich der nachfolgenden Bedingungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Bei Textbeiträgen und Abbildungen ist die Haftung für sachliche oder fachliche Mängel der Inhalte ("Richtigkeit und Vollständigkeit") ausgeschlossen.

3. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die dem Lizenznehmer nicht aus der unmittelbaren Nutzung der lizenzierten Inhalte entstanden sind, insbesondere nicht für sonstige Vermögensschäden wie entgangenen Gewinn. Im Übrigen ist die Haftung des Lizenzgebers beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

4. Die vorstehenden Regelungen und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die (a) auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Lizenzgebers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers beruhen, (b) für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Lizenzgebers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers beruhen, (c) für Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, welche der Lizenzgeber wegen der lizenzierten Inhalte dem Lizenznehmer garantiert hat, sowie (d) bei Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.




§ 7 Haftung des Lizenznehmers

1. Bei der Nutzung oder Verwertung der lizenzierten Inhalte hat der Lizenznehmer das geltende Recht zu beachten und die Rechte Dritter zu wahren. Der Lizenznehmer ist für die von ihm betriebene Nutzung und Verwertung der lizenzierten Inhalte selbst verantwortlich.

2. Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Lizenzgeber wegen einer Rechtsverletzung durch die Nutzung oder Verwertung der lizenzierten Inhalte durch den Lizenznehmer geltend gemacht werden. Der Lizenznehmer übernimmt auf erstes Anfordern alle dem Lizenzgeber entstehenden Kosten, die aus einer solchen Rechtsverletzung resultieren. Davon umfasst sind insbesondere die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat oder sich die Ansprüche Dritter unmittelbar auf den lizenzierten Inhalt als solches beziehen. Weitergehende Ansprüche des Lizenzgebers bleiben von dieser Freistellungsverpflichtung unberührt.




§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Lizenznehmer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Lizenzgeber anerkannt worden oder unstrittig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Lizenznehmer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch gegen den Lizenzgeber auf demselben Lizenzvertrag beruht.




§ 9 Vertragsübernahme durch Dritte

Der Lizenzgeber kann die Rechte und Pflichten aus dem Lizenzvertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen ("Vertragsübernahme"). Sollte der Lizenzgeber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, wird der Lizenznehmer hierüber mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Vertragsübernahme schriftlich durch den Lizenzgeber informiert. Der Lizenznehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Lizenzvertrag gemäß § 5 Abs. 1 dieser AGB zu kündigen; § 5 Abs. 2 dieser AGB findet in diesem Fall keine Anwendung.




§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Ist der Lizenznehmer Verbraucher (§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch), kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Lizenzgebers gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten des Lizenzgebers gemäß § 312e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Juwelenmarkt Gunar Mayer, Lärchenstraße 14, 85649 Brunnthal, Deutschland / Germany.

2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. vom Lizenzgeber gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Lizenznehmer dem Lizenzgeber die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Lizenznehmer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Lizenznehmer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von dreißig Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Lizenznehmer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Lizenzgeber mit deren Empfang.

3. Das Widerrufsrecht des Lizenznehmers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Lizenznehmers vollständig erfüllt ist, bevor der Lizenznehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.





§ 11 Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern mit Wohnsitz in der Europäischen Union kann ausnahmsweise auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, wenn es sich um zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen handelt.

2. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Köln. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Lizenznehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen kann ein gerichtliches Verfahren nach Wahl des Lizenzgebers auch am Sitz des Lizenznehmers durchgeführt werden.

3. Weitere schriftliche oder mündliche Vereinbarungen über diese AGB hinaus sind mit dem Lizenznehmer nicht getroffen worden. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch Fax und E-Mail gewahrt.

4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Lizenznehmers aus dem Lizenzvertrag mit dem Lizenzgeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.

5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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